Diddy verklagt NBCUniversal über Doku-Schaden

Sean Combs, besser bekannt als Diddy, hat eine Schadenersatzklage in Höhe von 100 Millionen Dollar gegen NBCUniversal eingereicht. Grund für die Klage ist die Behauptung, dass die Dokumentation "Diddy: The Making of a Bad Boy" ihn fälschlicherweise als Serienmörder, sexuellen Übergriffigen und Menschenhändler darstellt.
In den juristischen Unterlagen, die in New York eingereicht wurden und von Page Six erhalten wurden, wird Diddy als „Inkarnation Luzifers“ beschrieben und mit Figuren wie Jeffrey Epstein verglichen. Combs, dessen Vermögen auf etwa 400 Millionen Dollar geschätzt wird, sieht sich zunehmend mit verschiedenen Klagen konfrontiert.
In der Klage wird behauptet, die Produktion hätte absichtlich unbewiesene Behauptungen übertrieben, was zu schwerwiegenden Reputations- und Finanzschäden für den Musikmogul geführt hätte. Erica Wolff, Diddys Anwältin, sagte in einer Erklärung, dass NBCUniversal, Peacock TV und Ample „böswillig und rücksichtslos empörende Lügen verbreitet“ hätten.
Die Klage thematisiert mehrere Anschuldigungen, die im Film aufgestellt werden. Dazu gehören Behauptungen, dass Diddy in den Tod von Personen aus seinem Umfeld verwickelt gewesen sein soll, darunter Christopher Wallace, allgemein bekannt als Biggie Smalls, Andre Harrell und Dwight Arrington Myers (Heavy D). Zudem wird suggeriert, dass seine ehemalige Partnerin Kimberly Porter ermordet wurde, um zu verhindern, dass sie belastende Informationen über Combs preisgibt.
Der Dokumentarfilm enthält ein Interview mit Al B. Sure!, dem ehemaligen Partner von Porter, der behauptet, dass ihr Tod absichtlich herbeigeführt wurde. Diddy weist diese Behauptung entschieden zurück. Die Klage argumentiert, dass solche Unterstellungen nicht nur falsch, sondern auch strategisch so gestaltet sind, dass sie eine schädliche und verleumderische Erzählung über ihn fördern.
Zusätzlich erhebt die Dokumentation provokante Vorwürfe, wonach Porter ein Memoir und explizite Videos an einen Mann namens Courtney Burgess weitergegeben haben soll, der von Bundesstaatsanwälten als Teil einer laufenden Großjury-Untersuchung im Zusammenhang mit Combs vorgeladen wurde. Burgess, der Combs oder dessen Familie nie getroffen haben soll, behauptet, die Videos zeigen Diddy in sexuellen Handlungen mit betrunkenen Prominenten. Diddys Rechtsvertreter haben diese Vorwürfe als völlig unbegründet zurückgewiesen.
Die Klage kritisiert auch NBCUniversal und die Dokumentationsmacher scharf dafür, dass sie Aussagen von anonymen Quellen fördern, die behaupten, Combs hätte sich unangemessen mit Minderjährigen verhalten. Eine spezielle Behauptung im Film beschreibt, wie Minderjährige mit dem Rapper einen Raum betreten, was auf ein mögliches illegales Verhalten hinweist.
Laut dem Dokumentarfilm soll Diddy Hotelangestellte mit 100.000 Dollar bestochen haben, um Aufnahmen eines angeblichen Übergriffs auf seine frühere Freundin Cassie Ventura im März 2016 zu vertuschen. Gleichzeitig führt Combs einen Rechtsstreit gegen Nexstar, die Muttergesellschaft von NewsNation, sowie gegen Burgess in Bezug auf ähnliche Anschuldigungen.
Die Klage behauptet, dass solche sensationsgierigen Narrative potenzielle Geschworene beeinflussen könnten, was Diddys Recht auf einen fairen Prozess in den damit verbundenen zivilrechtlichen Angelegenheiten gefährdet. Diese rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit "Diddy: The Making of a Bad Boy" erfolgen im Kontext einer kürzlichen Erweiterung der Anklage durch die Bundesstaatsanwälte, die nun weitere Erpressungsanschuldigungen gegen Combs umfasst.
Die Staatsanwälte haben kürzlich erklärt, dass drei Personen gezwungen wurden, kommerzielle sexuelle Handlungen durchzuführen, was die laufenden Ermittlungen zu Diddys persönlichem und beruflichem Leben betrifft. Die Auswirkungen, die sich aus der Dokumentation und den Klagen ergeben, könnten erheblich sein. Ein Anwalt, der mehrere Beschuldiger vertritt, hat angedeutet, dass in den kommenden Monaten mehr als zehn weitere zivilrechtliche Klagen gegen Combs erwartet werden.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um "Diddy: The Making of a Bad Boy" werfen viele unbeantwortete Fragen auf. Während Combs vehement die schwerwiegenden Vorwürfe zurückweist, könnte die sensationslüsterne Natur der Behauptungen die öffentliche Meinung und die rechtlichen Verfahren beeinflussen.
Es bleibt unklar, wie sich diese Klage entwickeln wird, insbesondere angesichts der umfassenderen rechtlichen Herausforderungen, mit denen Combs konfrontiert ist. Die Möglichkeit weiterer Klagen und die Beteiligung hochkarätiger Persönlichkeiten steigern nur die Unsicherheit. Es wird spannend zu beobachten sein, ob Combs in der Lage ist, seinen Ruf erfolgreich zu verteidigen und ob die Auswirkungen der Dokumentation über den Gerichtssaal hinausreicht.